Anrechnung von Praxis und Weiterbildung möglich für Träger alter Titel
Für die konsekutiven Studiengänge sollen gemäss Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) bis zur 30 ECTS Punkte angerechnet werden.
Die FH Schweiz informierte im März darüber, dass die Träger der alten Titel bei den konsekutiven Lehrgängen ihre Leistungen und Praxiserfahrungen aufgrund einer Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) mit bis zu 30 ECTS Punkten anrechnen lassen können. Auch die ZHAW sollte diese Leistungen prüfen und anrechnen, wenn sie für das Studium relevant sind. Auskünfte dazu erhalten Sie bei der FH Schweiz Tel. 043 244 74 55 wie auch bei der ZHAW bei den Leitern der entsprechenden Studiengänge.
Mit dieser Anrechnung soll auch die Benachteiligung der FH Absolventen gegenüber den Universitätsabgängern mit Lizenziat, welche den Master ohne zusätzliche Leistungen erhielten, gemindert werden. Ein Rechtsgutachten der FH Schweiz hat dies auch als verfassungswidrig beurteilt.
Grundsätzlich geht man davon aus, das die konsekutiven Masterstudiengänge eher für die neuen Bachelordiplmierten sowie für die Diplomjahrgänge ab 2005 von Interesse sind. AbsolventInnen mit mehrjähriger Praxis wird eher empfohlen, die Angebote aus dem MAS-Bereich zu nutzen.